Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen

Alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) fallen, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) seit dem April 2015 verplichtet ein Energieaudit sowie alle 4 Jahre ein weiteres durchzuführen.

Hierzu zählen Unternehmen,

- in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind
- oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben

Von der Durchführung eines Energieaudits sind freigestellt:

- Unternehmen die ein Energiemanagementsystem nach der ​DIN ​EN ISO 50001 oder
- ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.

Im Rahmen des Energieaudits müssen mindestens 90 % des Energieverbrauchs durch das Audit überprüft werden.

Die Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch stichprobenhafte Kontrollen überprüft.


Wir sind in der vom BAFA geführten Liste für Energieaudits als berechtigte Person eingetragen.
Gerne schicken wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Energieaudit zu.

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