Energieberatung
Energieausweis - Kosten
Energieberatung - Energieausweis

Energieausweis - Preise und Informationen

Alle Energieausweise werden ingenieurmäßig erstellt und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren

Der Verbrauchsenergieausweis kostet ab 39,00 €

Alle Preise inkl. 19 % MwSt.

 

Pos.01 Ausstellung Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis)

Dieser Energieausweis ist ein Kennwert für den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre.

Ihre Vorteile:

  • kostengünstig
  • Gültigkeit 10 Jahre

Benötigt werden die Heizkosten-Verbrauchsabrechnungen aus einem Zeitraum von mindestens
drei zusammenhängenden Jahren

Kosten:

  • 1-2 Familienhaus      39,- €
  • ab 3 Wohneinheiten 45,- €  plus 4,- € je weitere WE
Download Auftrag und Datenerfasung Verbrauchsausweis hier ...


Pos. 02 Bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis, Kurzverfahren)

Dieser Energieausweis wird ohne Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes anhand einer vereinfachten Datenermittlung berechnet.

Ihre Vorteile:

  • kostengünstig
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • 1-2 Familienhaus                         150,- €
  • 3 und mehr Wohneinheiten  ab 190,- €  

Weitere Informationen erhalten Sie hier...


Pos. 03 Bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis, ausführliches Verfahren)

Auf Basis der Gebäudedaten berechneter Wert für den Energiebedarf inkl. Vor-Ort-Besichtigung

Ihre Vorteile:

  • Aussagekräftiger als "Verbrauchsausweis"
  • wird benötigt für verschiedene Förderprogramme
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • 1-2     Familienhaus 280,- € 
  • 3-6     Wohneinheiten 350,- €
  • 7-15   Wohneinheiten 520,- €
  • ab 16  Wohneinheiten 580,- €  plus 16,- € je weitere WE
  • ab 30  Wohneinheiten 810,- €  plus 15,- € je weitere WE

Hinweis: Wir empfehlen für Wohngebäude grundsätzlich den Bedarfsausweis, da sich nur so ein vom Nutzverhalten unabhängiges und vergleichbares Ergebnis ergibt.


Pos. 04 Energieausweis für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Dieser Energieausweis wird bei Nichtwohngebäuden oder bei Wohngebäuden mit einer gemischten Nutzung
(Wohngebäude mit mehr als 10 % Nutzung Nichtwohngebäude) benötigt.

Ihre Vorteile:

  • bei allen Nichtwohngebäuden ist ein kostengünstiger Verbrauchsausweis möglich
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • Verbrauchsausweis ab  89,- €
  • weitere Preise auf Anfrage  

 

 
Energieberatung - Energieberatung-Vor-Ort
Energieberatung - Energie

Energieberatung - Energieberatung-Vor-Ort

Weitere Informationen folgen

 
Energieberatung - BAFA
Energieberatung - Energieberatung - BAFA

Energieberatung durch unabhängige Energieberater - Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA

Ständig steigende Energiepreise machen eine unabhängige Energieberatung immer lohnenswerter um Energie und somit Kosten einzusparen.
Die vom BAFA geförderte unabhängige Energiesparberatung im Altbaubestand durch besonders dafür zugelassene Energieberater ist eine gebäudebezogene Maßnahme um energetische Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage ermitteln zu können. Daraus ergeben sich die empfohlenen Energieeinsparmaßnahmen, die differenziert nach Teilflächen (Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke) bzw. der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) aufgelistet werden und Basis für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes sind.
Gefördert werden Energieberatungen für Wohngebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird und deren Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 lag und seitdem zu nicht mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde.

Ausgestellt wird zusätzlich ein Energieausweis (Energiepass) auf Basis des berechneten Energiebedarfs oder auf Wunsch ein Verbrauchsausweis.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Formular Energieausweis

Wir führen Energieberatungen in Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz (RLP) und Hessen durch.

In allen angegeben Preisen sind die Fahrtkosten für die Vor-Ort-Besichtigung und die Erläuterung der Ergebnisse enthalten.

Die Kosten für eine Energieberatung nach Abzug der Förderung betragen brutto (inkl. 19 % MwSt.)

  • 1 bis 2 Wohneinheiten 300,- €
  • 3 vis 6 Wohneinheiten 360,- €
  • größere Objekte auf Anfrage
Weiterlesen...
 
KfW-Nachweis
Energieberatung - KfW-Nachweis
CO2-Gbäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) richtet sich an alle Investoren und Eigentümer von Wohngebäuden, die diese energetisch sanieren wollen.

Gewählt werden kann zwischen:

  • Kreditvariante, max. 50.000 € (für Investoren und Eigentümer)
  • Zuschussvariante (für Eigentümer) 

Werden nur einzelne Sanierungsmaßnahmen geplant, können Sie das KfW-Programm "Förderung der Modernisierung von Wohnraum" nutzen.
Für die Modernisierung auf Neubau-Niveau oder besser wird ein KfW-Nachweis benötigt.

Weiterlesen...
 
Energieberatung - Kosten
Energieberatung - Energieberatung - BAFA

Wir führen Energieberatungen in Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz (RLP) und Hessen durch

In allen angegeben Preisen sind die Fahrtkosten für die Vor-Ort-Besichtigung und die Erläuterung der Ergebnisse enthalten.

Die Kosten für eine Energieberatung nach Abzug der Förderung betragen brutto (inkl. 19 % MwSt.)

  • 1 bis 2 Wohneinheiten 300,- €
  • 3 vis 6 Wohneinheiten 360,- €
  • größere Objekte auf Anfrage

Hinweis:

Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung ist nicht möglich. Der gesamte Zuschuss der Energieberatung ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.

Diese Leistungen werden zusätzlich wie folgt berechnet

  • Thermografieuntersuchung des Gebäudes nach Abzug der Förderung 75,- €
  • Blower-Door Test zur Leckagesuche oder als EnEV-Nachweis nach Abzug der Förderung 110,- € bzw. 170,- €


Weitere Informationen oder ein kundenspezifisches Angebot nach Ihren Wünschen schicken wir gerne per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu.

 
Energieberatung - Energie
Energieberatung - Energie

Energieberatung - Energie

Die Seiten werden ständig aktualisiert.

Weitere Informationen folgen.

 
Energieausweis ab Juli 2008 Pflicht
Energieberatung - Energieausweis

Energiepass jetzt Pflicht

Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt wurden.  Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.

In einer Übergangsfrist kann noch zwischen einem verbrauchsorientierten oder einem bedarfsorientierten Energieausweis gewählt werden. Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.

Als zertifizierter und bei der dena registrierter Energiepass- und Energieausweis Aussteller stellen wir einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsenergieausweis aus.
Der Verbrauchsenergieausweis kostet ab 39,00 €. Download Auftrag und Datenerfasung Verbrauchsausweis hier

Weitere Informationen und Preise

Weiterlesen...
 
Energieberatung - EnEV
Energieberatung - Energie

Energieberatung - EnEV

Die Seiten werden ständig aktualisiert.

Weitere Informationen folgen.

 
Termine für Energieausweis
Energieberatung - Energieausweis
Der Energieausweis wird ab Sommer 2008 Pflicht!

Die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) wurde am 26.07.2007 verkündet und tritt am 01.10.2007 in Kraft. Dabei wird die Ausstellung von Energieausweisen in mehreren Stufen zur Pflicht.

  • ab 01.07.2008 für Wohngebäude bei Verkauf, neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing

  • ab 01.07.2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
    besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

  • ab 01.10.2008 bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977
    Nur Bedarfsausweis zulässig, wenn Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht
    zwischenzeitlich durch Modernisierungen erreicht wurde.

  • ab 01.01.2009 für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
    besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

  • ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude. Es besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und
    Verbrauchsausweis.



 
Energieberatung - Vor-Ort-Beratung (BAFA)
Energieberatung - Energieberatung - BAFA

Energieberatung - Vor-Ort-Beratung (BAFA)

Hinweis: Neue Rahmenbedingungen ab dem 1. 10.2009
Die vom Staat geförderte unabhängige Energieberatung im Altbaubestand durch besonders dafür zugelassene Energieberater ist eine Gebäudebezogene Maßnahme um energetische Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten. Daraus ergeben sich die empfohlenen Energieeinsparmaßnahmen, die differenziert nach Teilflächen (Außenwand, Kellerdecke, Dach, Fenster) bzw. der Anlagentechnik (Heizungsanlage, Trinkwassererwärmung) beschrieben werden.

Weiterlesen...
 
Energieberatung - BAFA-Richtlinie 2009
Energieberatung - Energieberatung - BAFA

Richtlinie Vor-Ort-Beratung seit 01.10.2009

Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.

Für die Integration bestimmter zusätzlicher Inhalte in den Vor-Ort-Beratungsbericht ist eine erhöhte Förderung möglich. Dabei kann zusätzlich entweder eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen (Thermografie) oder für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) bezuschusst werden.
Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung, ist nicht möglich. Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) wird ein Bonus in Höhe von 100 Euro gewährt.

Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Für den anzufertigenden Beratungsbericht sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben.  

Quelle: www.bafa.de

 
<< Start < Zurück 1 2 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 2
EnEV 2009
Eckpunkte zur EnEV 2009 beschlossen

Als Maßnahme im Gebäudebereich ist u. a. die Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) von zentraler Bedeutung.