Energieaudit nach DIN EN 16247 gemäß BAFA-Richtlinien

Verpflichtende Energieaudits nach der DIN EN 16247

Alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) fallen, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) seit dem April 2015 verplichtet ein Energieaudit sowie alle 4 Jahre ein weiteres durchzuführen.

Die Energieaudit-Pflicht umfasst die folgenden Unternehmen,

- in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind
- oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben

Von der Durchführung eines Energieaudits sind freigestellt:

- Unternehmen die ein Energiemanagementsystem nach der ​DIN ​EN ISO 50001 oder
- ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.

Im Rahmen des Energieaudits müssen mindestens 90 % des Energieverbrauchs durch das Audit überprüft werden.

Die Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch stichprobenhafte Kontrollen überprüft.


Wir sind in der vom BAFA geführten Liste für Energieaudits als berechtigter Auditor eingetragen.
Gerne schicken wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Energieaudit zu.

 

Leistungen Energieaudit

Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 gemäß den Richtlinien des BAFA

Unabhängiges Energieaudit mit systematischer Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und - verbrauchs bestehend aus:

  • Einleitender Kontakt
  • Auftakt-Besprechung
  • Datenerfassung
  • Außeneinsatz mit Begehung der Gebäude
  • Energieeinsatzanalyse (mit Messungen sofern technisch und wirtschaftlich möglich)
  • ausführlicher schriftlicher Beratungsbericht mit gezielten Energiesparmaßnahmen inkl. Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 gemäß den Richtlinien des BAFA

Wir sind in der vom BAFA geführten Liste für Energieaudits als berechtigter Auditor eingetragen.
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Energieaudits führen wir in den folgenden Regionen durch:

Rheinland-Pfalz

- Koblenz und Umgebung - Energieaudit nach derDIN EN 16247

- Mainz und Umgebung - Energieaudit nach derDIN EN 16247

 

Nordrhein-Westfalen
- Köln und Umgebung - Energieaudit nach derDIN EN 16247

- Bonn und Umgebung - Energieaudit nach derDIN EN 16247

 

Hessen

- Frankfurt und Umgebung - Energieaudit nach derDIN EN 16247

- Wiesbaden und Umgebung - Energieaudit nach derDIN EN 16247

 

Andere Regionen auf Anfrage!

Energieaudit nach der DIN EN 16247

Verpflichtende Energieaudits

Alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) fallen, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) seit dem April 2015 verplichtet, ein Energieaudit sowie alle 4 Jahre ein weiteres durchzuführen.

Die Energieaudit-Pflicht umfasst die folgenden Unternehmen,

- in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind
- oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben

Von der Durchführung eines Energieaudits sind freigestellt:

- Unternehmen die ein Energiemanagementsystem nach der ​DIN ​EN ISO 50001 oder
- ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.

Im Rahmen des Energieaudits müssen mindestens 90 % des Energieverbrauchs durch das Audit überprüft werden.

Die Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch stichprobenhafte Kontrollen überprüft.

Energieaudit DIN EN 16247 KMU

KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen)

KMU dient als Sammelbezeichnung für alle Unternehmen, die nicht die folgenden Vorraussetzungen erfüllen:

- in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind
- oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 12. November 2010 beinhaltet im Kern die Verpflichtung von Unternehmen, die keine Kleine und mittlere Unternehmen sind, mindestens alle vier Jahre ihren Energieverbrauch von akkreditierten Experten überprüfen zu lassen.

Im Rahmen des Energieaudits müssen mindestens 90 % des Energieverbrauchs durch das Audit überprüft werden.
Die Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch stichprobenhafte Kontrollen überprüft.

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