Energieausweis
Energieausweis - Kosten
Energieberatung - Energieausweis

Energieausweis - Preise und Informationen

Alle Energieausweise werden ingenieurmäßig erstellt und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren

Der Verbrauchsenergieausweis kostet ab 39,00 €

Alle Preise inkl. 19 % MwSt.

 

Pos.01 Ausstellung Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis)

Dieser Energieausweis ist ein Kennwert für den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre.

Ihre Vorteile:

  • kostengünstig
  • Gültigkeit 10 Jahre

Benötigt werden die Heizkosten-Verbrauchsabrechnungen aus einem Zeitraum von mindestens
drei zusammenhängenden Jahren

Kosten:

  • 1-2 Familienhaus      39,- €
  • ab 3 Wohneinheiten 45,- €  plus 4,- € je weitere WE
Download Auftrag und Datenerfasung Verbrauchsausweis hier ...


Pos. 02 Bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis, Kurzverfahren)

Dieser Energieausweis wird ohne Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes anhand einer vereinfachten Datenermittlung berechnet.

Ihre Vorteile:

  • kostengünstig
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • 1-2 Familienhaus                         150,- €
  • 3 und mehr Wohneinheiten  ab 190,- €  

Weitere Informationen erhalten Sie hier...


Pos. 03 Bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis, ausführliches Verfahren)

Auf Basis der Gebäudedaten berechneter Wert für den Energiebedarf inkl. Vor-Ort-Besichtigung

Ihre Vorteile:

  • Aussagekräftiger als "Verbrauchsausweis"
  • wird benötigt für verschiedene Förderprogramme
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • 1-2     Familienhaus 280,- € 
  • 3-6     Wohneinheiten 350,- €
  • 7-15   Wohneinheiten 520,- €
  • ab 16  Wohneinheiten 580,- €  plus 16,- € je weitere WE
  • ab 30  Wohneinheiten 810,- €  plus 15,- € je weitere WE

Hinweis: Wir empfehlen für Wohngebäude grundsätzlich den Bedarfsausweis, da sich nur so ein vom Nutzverhalten unabhängiges und vergleichbares Ergebnis ergibt.


Pos. 04 Energieausweis für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Dieser Energieausweis wird bei Nichtwohngebäuden oder bei Wohngebäuden mit einer gemischten Nutzung
(Wohngebäude mit mehr als 10 % Nutzung Nichtwohngebäude) benötigt.

Ihre Vorteile:

  • bei allen Nichtwohngebäuden ist ein kostengünstiger Verbrauchsausweis möglich
  • Gültigkeit 10 Jahre

Kosten:

  • Verbrauchsausweis ab  89,- €
  • weitere Preise auf Anfrage  

 

 
Energieausweis ab Juli 2008 Pflicht
Energieberatung - Energieausweis

Energiepass jetzt Pflicht

Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt wurden.  Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.

In einer Übergangsfrist kann noch zwischen einem verbrauchsorientierten oder einem bedarfsorientierten Energieausweis gewählt werden. Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.

Als zertifizierter und bei der dena registrierter Energiepass- und Energieausweis Aussteller stellen wir einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsenergieausweis aus.
Der Verbrauchsenergieausweis kostet ab 39,00 €. Download Auftrag und Datenerfasung Verbrauchsausweis hier

Weitere Informationen und Preise

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Termine für Energieausweis
Energieberatung - Energieausweis
Der Energieausweis wird ab Sommer 2008 Pflicht!

Die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) wurde am 26.07.2007 verkündet und tritt am 01.10.2007 in Kraft. Dabei wird die Ausstellung von Energieausweisen in mehreren Stufen zur Pflicht.

  • ab 01.07.2008 für Wohngebäude bei Verkauf, neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing

  • ab 01.07.2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
    besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

  • ab 01.10.2008 bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977
    Nur Bedarfsausweis zulässig, wenn Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht
    zwischenzeitlich durch Modernisierungen erreicht wurde.

  • ab 01.01.2009 für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
    besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

  • ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude. Es besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und
    Verbrauchsausweis.



 


KfW-Einzelmaßnahmen

Förderung ab dem 01.03.2011 wieder möglich
Wahlweise in einer Kreditvariante (152) oder mit einem Investitionszuschuss (430). Anträge können ab diesem Termin gestellt werden.