Der Energieausweis ist ab Sommer 2008 Pflicht!

Die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) wurde am 26.07.2007 verkündet und tritt am 01.10.2007 in Kraft. Dabei wird die Ausstellung von Energieausweisen in mehreren Stufen zur Pflicht.

  • ab 01.07.2008 für Wohngebäude bei Verkauf, neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing

  • ab 01.07.2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
    besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

  • ab 01.10.2008 bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977
    Nur Bedarfsausweis zulässig, wenn Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht
    zwischenzeitlich durch Modernisierungen erreicht wurde.

  • ab 01.01.2009 für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
    besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

  • ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude. Es besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und
    Verbrauchsausweis.


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