Das Bundeskabinett hat am 05. Dezember 2007 für die erste Stufe folgende Eckpunkte der Novellierung der EnEV 2009 beschlossen:
  • Die primärenergetischen Anforderungen an Gebäude werden um durchschnittlich 30 Prozent verschärft.
  • Nachtstromspeicherheizungen sind stufenweise bis 2020 außer Betrieb zu nehmen. Der erforderliche Austausch wird im CO2-Gebäudesanierungsprogramm nach Maßgabe der durch den Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gefördert.
  • Bis zum Frühjahr 2008 wird in einer zweiten Stufe das Rechenwerk der EnEV an die neuen energetischen Anforderungen angepasst. Für Wohngebäude wird darüber hinaus eine Umstellung der Bilanzierung auf die bisher nur für Nichtwohngebäude geltende DIN V 18599 – mit deutlich vereinfachten Randbedingungen – diskutiert.

Quelle: dena

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