Die KfW fördert ab dem 01.03.2011 wieder Einzelmaßnahmen

Die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch der Fenster, die Erneuerung der Heizungsanlage oder der Einbau einer Lüftungsanlage werden wahlweise in einer Kreditvariante (Programm 152) oder mit einem Investitionszuschuss (Programm 430) gefördert. Anträge können ab diesem Termin gestellt werden.

Eingehalten werden müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW, die um ca. 20 % verschärft wurden.
Neu ist, dass ein Sachverständiger die Ausführung der Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der KfW bestätigen muss.
Das Merkblatt ist als Download unter kfw.de verfügbar.

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