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Neue Förderbedingungen Vor-Ort-Beratung Drucken E-Mail

Die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung wird mit Wirkung vom 01.05.2008 geändert. Die Förderbedingungen werden in diesem Zusammenhang wesentlich verbessert.

Wichtige Kernpunkte sind eine deutliche Erhöhung der Förderbeträge sowie die Einführung von zusätzlichen Bonusbeträgen für die Integration von Stromsparhinweisen und thermografischen Untersuchungen. Darüber hinaus werden nun auch separate Thermografiegutachten gefördert. Zusätzlich wurde der für eine förderfähige Beratung in Frage kommende Gebäudekreis erweitert.
Quelle: www.bafa.de

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Vor-Ort-Beratung (BAFA)

Hinweis: Neue Rahmenbedingungen ab dem 1. Mai 2008

Die vom Staat geförderte unabhängige Energieberatung im Altbaubestand durch besonders dafür zugelassene Energieberater ist eine Gebäudebezogene Maßnahme um energetische Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten. Daraus ergeben sich die empfohlenen Energieeinsparmaßnahmen, die differenziert nach Teilflächen (Außenwand, Kellerdecke, Dach, Fenster) bzw. der Anlagentechnik (Heizungsanlage, Trinkwassererwärmung) beschrieben werden.
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Der Energieausweis wird ab Sommer 2008 Pflicht!
Die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) tritt am 01.10.2007 in Kraft. Dabei wird die Ausstellung von einem Energieausweis in mehreren Stufen zur Pflicht.

Kontakt

Energieberatung & Gebäudeanalyse
Dipl.-Ing.  (FH) Christoph Kick
Am Mühlenberg 44
56182 Urbar
Tel.:  0261 - 500 44 01
Fax.: 0261 - 500 44 03

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53113 Bonn
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Fax: 0228 - 304 12 7889

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