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CO2-Gbäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) richtet sich an alle Investoren und Eigentümer von Wohngebäuden, die diese energetisch sanieren wollen.

Gewählt werden kann zwischen:

  • Kreditvariante, max. 50.000 € (für Investoren und Eigentümer)
  • Zuschussvariante (für Eigentümer) 

Werden nur einzelne Sanierungsmaßnahmen geplant, können Sie das KfW-Programm "Förderung der Modernisierung von Wohnraum" nutzen.
Für die Modernisierung auf Neubau-Niveau oder besser wird ein KfW-Nachweis benötigt.

Für die  Variante Kredit (Programm 130) gelten die Fördermöglichkeiten A oder B

Möglichkeit A:

  • Für die Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau erhält der Eigentümer einen
    Tilgungszuschuss in Höhe von 5% des gewährten Förderkredites

  • Bei einer energetischen Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau – 30% wird
    ein Tilgungszuschuss von 12,5 % gewährt.

Anwendbar auf Gebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden.
Anträge werden durch einen Sachverständigen gestellt und müssen nach Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen bestätigt werden.


Möglichkeit B:

Maßnahmenpakete anwendbar auf Gebäude, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt
wurden.

Maßnahmenpakete 0 bis 3:

 Maßnahmenpaket  0  1  2  3
 Wärmedämmung Dach  x  x  x  
 Wärmedämmung Außenwände  x  x    x
 Wärmedämmung Kellerdecke  x    x  
 Erneuerung Fenster  x    x  x
 Austausch Heizung  x  x  x  x

Hinweis: Bei allen Maßnahmepaketen müssen immer alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke, alle Fenster etc. nach den technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderbank verbessert werden.

Sollen davon abweichende Modernisierungen durchgeführt werden, kann ein Sachverständiger im Maßnahmenpaket 4 geeignete Modernisierungsmaßnahmen auswählen.
Nur im Maßnahmenpaket 4 ist die Sanierung von Teilflächen möglich.

Für die  Variante Zuschuss (Programm 430) wird bei Möglichkeit A abweichend von Variante Kredit ein Zuschuss von 10 % der Investitionskosten (max. 5000 €) bzw. 17,5 % (max. 8750 €) bei Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau bzw. EnEV-Neubau-Niveau – 30% gewährt.
Für die Durchführung von Maßnahmenpaketen wird ein Zuschuss von 5 % der Investitionssumme gewährt.

Qualifizierte Nachweise sind unerlässlich!

Hinweis: Ausführliche Informationen zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm können Sie folgenden Merkblättern der KfW-Bank entnehmen:

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Kredit
  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Zuschuss
  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Technische Mindestanforderungen

Weitere Infos unter www.kfw-foerderbank.de und www.dena.de
Antragsformulare der KfW-Förderbank:  http://www.kfw-foerderbank.de
 
Der Energieausweis wird ab Sommer 2008 Pflicht!
Die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) tritt am 01.10.2007 in Kraft. Dabei wird die Ausstellung von einem Energieausweis in mehreren Stufen zur Pflicht.

Kontakt

Energieberatung & Gebäudeanalyse
Dipl.-Ing.  (FH) Christoph Kick
Am Mühlenberg 44
56182 Urbar
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Fax.: 0261 - 500 44 03

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