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CO2-Gbäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) richtet sich an alle Investoren und Eigentümer von Wohngebäuden, die diese energetisch sanieren wollen. Gewählt werden kann zwischen:
Werden nur einzelne Sanierungsmaßnahmen geplant, können Sie das KfW-Programm "Förderung der Modernisierung von Wohnraum" nutzen. Für die Variante Kredit (Programm 130) gelten die Fördermöglichkeiten A oder B Möglichkeit A:
Anwendbar auf Gebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden.
Maßnahmenpakete anwendbar auf Gebäude, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt Maßnahmenpakete 0 bis 3:
Hinweis: Bei allen Maßnahmepaketen müssen immer alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke, alle Fenster etc. nach den technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderbank verbessert werden.
Sollen davon abweichende Modernisierungen durchgeführt werden, kann ein Sachverständiger im Maßnahmenpaket 4 geeignete Modernisierungsmaßnahmen auswählen.
Für die Variante Zuschuss (Programm 430) wird bei Möglichkeit A abweichend von Variante Kredit ein Zuschuss von 10 % der Investitionskosten (max. 5000 €) bzw. 17,5 % (max. 8750 €) bei Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau bzw. EnEV-Neubau-Niveau – 30% gewährt.
Qualifizierte Nachweise sind unerlässlich!
Weitere Infos unter www.kfw-foerderbank.de und www.dena.de Antragsformulare der KfW-Förderbank: http://www.kfw-foerderbank.de |
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