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Energieausweis ab Juli 2008 Pflicht |
Energiepass jetzt Pflicht
Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt wurden. Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.
In einer Übergangsfrist kann noch zwischen einem verbrauchsorientierten oder einem bedarfsorientierten Energieausweis gewählt werden. Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.
Als zertifizierter und bei der dena registrierter Energiepass- und Energieausweis Aussteller stellen wir einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsenergieausweis aus.
Der Verbrauchsenergieausweis kostet ab 39,00 €. Download Auftrag und Datenerfasung Verbrauchsausweis hier
Weitere Informationen und Preise
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Energieberatung-Dienstleistungen |
Energiesparen - Energieberatung
Die hohen Energiepreise machen eine energetische Gebäudeoptimierung immer lohnenswerter.
Eine unabhängige Energieberatung hilft die wirtschaftlichen Entscheidungsgrundlagen für eine gezielte Sanierung zu finden.
Unser Ingenieurbüro bietet Ihnen folgende Dienstleistungen
im Bereich Energieberatung an:
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Kostenlose telefonische Erstberatung durch Energieberater
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Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
(Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis)
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Initialberatung (EnergieSpar-Check)
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Energiesparberatung (Vor-Ort Energieberatung nach BAFA)
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KfW-Nachweis (KfW-Effizienzhaus, KfW-Förderbank)
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Thermografie (Gebäudethermografie zur Schwachstellenanalyse)
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Blower-Door-Test (Nachweis Luftdichtheit Gebäudehülle)
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Wärmebedarfsberechnungen
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Fördermittelberatung
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Wirtschaftlichkeitsberechnung
Weitere Informationen und Preise
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Neue Förderbedingungen Vor-Ort-Beratung |
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Die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung wird mit Wirkung vom 01.05.2008 geändert. Die Förderbedingungen werden in diesem Zusammenhang wesentlich verbessert.
Wichtige Kernpunkte sind eine deutliche Erhöhung der Förderbeträge sowie die Einführung von zusätzlichen Bonusbeträgen für die Integration von Stromsparhinweisen und thermografischen Untersuchungen. Darüber hinaus werden nun auch separate Thermografiegutachten gefördert. Zusätzlich wurde der für eine förderfähige Beratung in Frage kommende Gebäudekreis erweitert.
Quelle: www.bafa.de
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CO2-Gbäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) richtet sich an alle Investoren und Eigentümer von Wohngebäuden, die diese energetisch sanieren wollen.
Gewählt werden kann zwischen:
- Kreditvariante, max. 50.000 € (für Investoren und Eigentümer)
- Zuschussvariante (für Eigentümer)
Werden nur einzelne Sanierungsmaßnahmen geplant, können Sie das KfW-Programm "Förderung der Modernisierung von Wohnraum" nutzen.
Für die Modernisierung auf Neubau-Niveau oder besser wird ein KfW-Nachweis benötigt.
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Termine für Energieausweis |
Der Energieausweis wird ab Sommer 2008 Pflicht!
Die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) wurde am 26.07.2007 verkündet und tritt am 01.10.2007 in Kraft. Dabei wird die Ausstellung von Energieausweisen in mehreren Stufen zur Pflicht.
- ab 01.07.2008 für Wohngebäude bei Verkauf, neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing
- ab 01.07.2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
- ab 01.10.2008 bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977
Nur Bedarfsausweis zulässig, wenn Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht
zwischenzeitlich durch Modernisierungen erreicht wurde.
- ab 01.01.2009 für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
- ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude. Es besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und
Verbrauchsausweis.
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