Energieberatung - BAFA-Richtlinie 2009
Energieberatung - Energieberatung - BAFA

Richtlinie Vor-Ort-Beratung seit 01.10.2009

Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.

Für die Integration bestimmter zusätzlicher Inhalte in den Vor-Ort-Beratungsbericht ist eine erhöhte Förderung möglich. Dabei kann zusätzlich entweder eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen (Thermografie) oder für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) bezuschusst werden.
Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung, ist nicht möglich. Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) wird ein Bonus in Höhe von 100 Euro gewährt.

Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Für den anzufertigenden Beratungsbericht sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben.  

Quelle: www.bafa.de

 
KfW-Einzelmaßnahmen

Förderung ab dem 01.03.2011 wieder möglich
Wahlweise in einer Kreditvariante (152) oder mit einem Investitionszuschuss (430). Anträge können ab diesem Termin gestellt werden.