|
Energieausweis - Informationen
Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet. Bei allen anderen Wohngebäuden und bei Nichtwohngebäuden ist die Ausstellung eines Verbrauchsausweises auf Basis der Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre möglich.
|
| Home |
| Aktuell |
| Energieberatung |
| Gebäudeanalyse |
| Kontakt |
| Links |
Energieberatung
Energieberatung NRW
Energieberatung Köln
Energieberatung Bonn
Energieberatung RLP
Energieberatung Koblenz
Energieberatung Mainz
Energieberatung Hessen
Energieberatung Frankfurt
Energieberatung Wiesbaden
Energieausweis
Energieausweis NRW
Energieausweis Köln
Energieausweis Bonn
Energieausweis RLP
Energieausweis Koblenz
Energieausweis Mainz
Energieausweis Hessen
Energieausweis Frankfurt
Energieausweis Wiesbaden
![]() |
|||||
|
|||||
|
|||||